d.h. wir unterstützen beim Waschen, beim An- und Auskleiden, ...
Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet, wie z.B.: Medikamentengabe, Verbände, Injektionen , Blutzuckermessungen ...
Wir beraten Sie und geben Hilfe bei Antragstellung, Vorbereitungen und Begleitung bei MDK-Prüfung
Die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse. Diese Pflege kann wochenweise, tageweise oder auch stundenweise erfolgen. Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Versorgung zu Hause nicht gewährleistet ist, z.B. bei: Urlaub oder Krankenhaus- bzw. Kuraufenthalt des pflegenden Angehörigen, Wohnraumanpassung...
Die zusätzlichen Betreuungsleitungen nach § 45 sind Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Wir beaufsichtigen die Pflegebedürftigen, um Angehörigen einen ,,sichere,, Auszeit zu ermöglichen. Die Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet. Wir geben Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung: gemeinsames Lesen, Biographiearbeit, Spaziergänge ...